Ab sofort können alle nach 1970 Geborenen gegen Masern geimpft werden, sofern Sie in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, wobei bevorzugt der MMR-Impfstoff zu verwenden ist.
Darüber hinaus sollen alle Frauen im gebährfähigen Alter über zwei dokumentierte Röteln-Impfungen verfügen, ggf. sind diese nachzuholen bzw. zu vervollständigen. Bei entsprechender zusätzlicher Masern-
Indikation sollte die erste Impfung mit einem MMR-Impfstoff, die zweite mit einem Röteln-Monoimpfstoff erfolgen.
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/60/