Seit einigen Jahren wird der Wert präventiver Leistungen zur Gesunderhaltung nicht nur von den Patienten geschätzt. Mittlererweile haben die gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Vorsorgeprogramme gestartet. Je nach Versicherungsumfang gelten die Vorsorgeprogramme auch für Privatversicherte.
Aktuell bieten wir folgende Vorsorgeuntersuchungen an:
U1 – U9 + J1 (allerdings überlassen wir diese Untersuchungen üblicherweise unseren Kinderärzten im Hause)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (für Jugendliche unter 18 Jahren)Check – up 35Hautkrebsscreening ab 35
Krebsfrüherkennung für Männer ab 45
Darmkrebsfrüherkennung ab 50
Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen des Früherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung sind von der Praxisgebühr befreit. Sollten jedoch weitere Untersuchungen, die nicht Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms sind, erforderlich werden, oder sollte die Ärztin/der Arzt zum Beispiel Arzneimittel oder Verhütungsmittel (Kontrazeptiva) verschreiben, ist hierfür die Praxisgebühr zu entrichten. Dies gilt nicht für privat zu bezahlende so genannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Für diese ist ebenfalls keine Praxisgebühr zu bezahlen.
Infozentrum für Prävention
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