Bis zur 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest auf Lufthansa Flügen reisen.

Eine Ausnahmegenehmigung für einen Flug nach der 36. Schwangerschaftswoche kann nur über den Medizinischen Dienst der Lufthansa eingeholt werden. Gleiches gilt im Falle einer komplizierten Schwangerschaft wie z.B. Mehrlingsschwangerschaft, vorzeitige Wehentätigkeit usw.

Während der gesamten Schwangerschaftszeit besteht zudem ein erhöhtes Thromboserisiko, deshalb unser Tipp: Während des Fluges Beine hoch lagern und Stützstrümpfe tragen.

Am besten, Sie sprechen vor einer geplanten Flugreise mit Ihrem behandelnden Arzt, um eventuell vorhandene Risiken auszuschließen.

Bitte beachten Sie, dass für Flüge von und nach Kanada besondere Bestimmungen während der Schwangerschaft gelten:

Schwangere mit Schwangerschaften ohne Komplikationen können bis zur 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis zu vier Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin ohne ärztliches Attest mit Carrierflügen reisen.

Nach der 28. Schwangerschaftswoche sollten Schwangere ein aktuelles Attest eines Arztes mit sich führen, in dem ausgewiesen ist, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft. Auch sollte der erwartete Entbindungstermin aufgeführt sein. Der Arzt sollte ausdrücklich erwähnen, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert.

Nach der 36. Schwangerschaftswoche müssen Schwangere ein ärztliches Attest vorlegen, das zum geplanten Zeitpunkt des Abfluges nicht älter als 72 Stunden sein darf. In diesem Attest muss aufgeführt sein, dass der Arzt die Patientin untersucht hat und sie körperlich zu einer Flugreise in der Lage ist. Darüber hinaus muss der geschätzte Entbindungstermin aufgeführt werden.

(Quelle: www.lufthansa.de)

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