Egal ob Bootsführerschein See oder Binnen – mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das Attest muss auf einem speziellen Formular ausgestellt werden; Atteste für Flieger-, Taucher oder Busfahreruntersuchungen werden nicht anerkannt.
Ablauf:
Anamnese und Untersuchung:
Erfassung sonstiger Befunde sowie körperlicher und geistiger Einschränkungen
Spezialuntersuchungen:
Sehschärfe: Online-Sehtest
Hörtest: Online-Hörtest
Mit den Online – Beispieluntersuchungen können Sie vorab Ihr Seh- und Hörvermögen testen
Info: Machen Sie von Ihrem Attest eine doppelseitige Kopie. Das Original wird für die Prüfung zum Bootsführerschein See benötigt; die Kopie brauchen Sie für den Bootsführerschein Binnen. Das Attest verliert nach 12 Monaten seine Gültigkeit.
***