Egal ob Bootsführerschein See oder Binnen – mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das Attest muss auf einem speziellen Formular ausgestellt werden; Atteste für Flieger-, Taucher oder Busfahreruntersuchungen werden nicht anerkannt.

Ablauf:

Anamnese und Untersuchung:

Erfassung sonstiger Befunde sowie körperlicher und geistiger Einschränkungen

Spezialuntersuchungen:

Sehschärfe: Online-Sehtest

Hörtest:
Online-Hörtest

Mit den Online –   Beispieluntersuchungen  können Sie vorab Ihr Seh- und Hörvermögen testen

Info: Machen Sie von Ihrem Attest eine doppelseitige Kopie. Das Original wird für die Prüfung zum Bootsführerschein See benötigt; die Kopie brauchen Sie für den Bootsführerschein Binnen. Das Attest verliert nach 12 Monaten seine Gültigkeit.

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