Der Umfang der Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern ist in den Kinder-Richtlinien des G-BA festgelegt. Im „Untersuchungsheft für Kinder“ (Anlage zu den Richtlinien) werden die Befunde dokumentiert. Das gelbe Heft wird den Eltern nach der Geburt von der Entbindungsstation oder durch die Hebamme übergeben.

Die nach den Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden. Die vorgesehenen Untersuchungen müssen innerhalb bestimmter Zeiträume wahrgenommen werden.

Zeitraum Maßnahmen
U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen
Screening zur Früherkennung angeborener Stoffwechseldefekte und endokriner Störungen
Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB
U2 3. – 10. Lebenstag Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U3 4. – 5. Lebenswoche Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe und der Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens
U4 3. – 4. Lebensmonat Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U5 6. – 7. Lebensmonat Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6 10. – 12. Lebensmonat Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit
U7 21. – 24. Lebensmonat Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a 34. – 36. Lebensmonat Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten
U8 46. – 48. Lebensmonat Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können.
U9 60. – 64. Lebensmonat Prüfung der Motorik und Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen.

Quelle: GBA

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