Zur Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen gibt es die sogenannte “Jugendgesundheitsuntersuchung”. Sie findet im Alter von 13 bis 14 Jahren statt. Der Umfang der Früherkennungsmaßnahmen ist in den Richtlinien des G-BA für alle Krankenkassen verbindlich festgelegt.

Anamnese und körperliche Untersuchung beschränken sich dabei auf diejenigen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten, die schon in einem frühen Stadium einer Behandlung und Beratung zugeführt werden können bzw. von Bedeutung sind für die soziale Integration des Jugendlichen. Untersucht werden aber auch auffällige seelische Entwicklungen oder Verhaltensstörungen. Eine Fehlentwicklung in der Pubertät soll so verhindert werden.

Darüber hinaus hat die Untersuchung das Ziel, individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen (z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum). Die Untersuchung bietet die Gelegenheit, die Jugendlichen über gesundheitliche Gefährdungen aufzuklären.

Wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist außerdem die Überprüfung des Impfstatus (zum Beispiel Diphtherie, Tetanus, Polio).

Quelle: GBA

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